bundesDeshalb wird im RuStAG von 1913 auch streng zwischen der Bundes- bzw. Reichsangehörkeit und der Staatsangehörkeit in einem der 25 Bundesstaaten unterschien.Deshalb wird im RuStAG von 1913 auch streng zwischen der Bundes- bzw. Reichsangehörkeit und der Staatsangehörkeit in einem der 25 Bundesstaaten unterschien.