bundesBundes-Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland § 1 Geltungsbereich 1. Räumlich: FürDeshalb wird im RuStAG von 1913 auch streng zwischen der Bundes- bzw. Reichsangehörkeit und der Staatsangehörkeit in einem der 25 Bundesstaaten unterschien.