abs 8888. Datenverarbeitung im Beschäftungskontext · Art. 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden(1)Absatz einsWer fahrläss einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder